Erbrecht

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In Weyden sind Lehen nie Eigentum der Lehennehmer, sondern werden vom Fürsten immer lediglich zur Verwalltung an den Lehensnehmer übergeben. Dabei ist zwischen erblicher und nicht-erblicherLehnsvergabe zu unterscheiden.

Erblinie

In Weyden wird die strenge patriarchische Primogenitur als Erbrechtsgrundlange praktiziert. Das bedeutet im wesentlichen das der älteste überlebende Sohn alles erbt.

Im Detail gibt es ein paar Zusatzregeln die komplexere Fälle regeln: Von einer Ausnahme abgesehen ist das Erbrecht an das Salischen Recht angelehnt.

  • Hat der älteste Sohn männliche Nachkommen, so stehen diese in der Erbreihenfolge vor seinen jüngeren Brüdern.
  • Diese Regel wird analog fortgesetzt wenn es weitere Generationen mit männlichen Nachfahren gibt.
  • Gibt es keine überlebenden männlichen Erben, so erbt die Tochter des in der Erbfolge vordersten Mannes. Dies ist in Unterschied zum Salischen Recht, da dort eine Frau überhaupt nicht erben konnte.