Heraldik
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In Weyden werden die heraldischen Regeln relativ konsequent umgesetzt. Dies wird durch die Tatsache erleichtert, das nur der Herold des Fürsten neue Wappen in die Wappen-Rolle des Fürstentums eintragen darf und es bei Strafe verboten ist, Wappen zu führen, die nicht in der Wappenrolle stehen. Und da die übliche Strafe für dieses Vergehen der Verlusst aller Lehns- und Ehrenrechte ist, wird kein Adeliger in Weyden versuchen ein Wappen zu tragen, das nicht in der offiziellen Rolle abgebildet ist.
Die Mehrheit der Wappen in Weyden sind sprechende Wappen, mit denen der Kundige aus dem Wappenbild leichte Rückschlüsse auf den Namen der Familie oder das Lehen ziehen kann.
Im folgenden sind alle Seitenangaben heraldisch, d.h. Seitenverkehrt angegeben.
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Arten von Wappen
In weyden werden drei Formen des Wappen unterschieden.
- Familienwappen: Diese Wappen, identisch mit den Territorialwappen von Weyden sowie der Erblehen (Gft. Liekendenk, Gft. Rodenwisch, Gft. Soltenhamm, Brn. Altenbrück, Brn. Blankenfels, Brn. Lohenhamm) werden in ihrer grundlegenden Form nur von den Oberhäuptern der sieben Familien des alten Weydener Adels (Mühl, Tönnies, Erlendiek, Schöben, Lauen, Freesen und Trask) getragen. Die Kinder überlegen das Wappen jeweils mit einem silbernen Turnierkragen mit 5 Lätzen auf dem Nebenzeichen ihre Reihenfolge angeben. Darüber hinaus existieren noch einige Familien die ihr (Ritter-)Gut als Erblehen halten. Diese führen ihre Wappen analog zu den sieben großen Familien.
- Personenwappen: Ritter und Mitglieder des Titularadels erhalten üblicherweise bei ihrer Erhebung oder Ernennung das Recht sich ein Wappen fertigen zu lassen. Entstammen sie darüber hinaus aus einer der Wappen-tragenden Familien, so legen sie ihren Familiennamen ab. Der erbberechtigte Nachfahre nimmt sich kein Personenwappen, sondern führt die Familie weiter.
- Damenwappen: Damen die von ihrem Gatten oder Oheim die Emanzipation erhalten haben werden damit meist berechtigt sich ein Wappen ausfertigen zu lassen. In der Regel sind diese Wappen hochrechte Rauten ohne Helm, da die Damen sich nicht den brachialen Ruch des Kriegers geben möchten.
Bei- und Sonderzeichen
Ritterlichkeit
Zum Zeichen ihres Standes tragen Ritter, und nur diese, über ihren Schildwappen und dem Helm eine Helmzier. Die Zier ist immer personenbezogen, selbst wenn es sich bei dem Wappen um ein Familienwappen handelt.
Beispiel: Der Vater ist Baron, aber kein Ritter und führt daher das Familienwappen in Grundform (ohne Helmzier aber als Schild mit Helm). Sein Sohn trägt, so lange der Vater lebt, das Familienwappen überlegt mit einem Turnierkragen (und als ältester Sohn ohne weitere Beizeichen), wählt sich aber bei seiner Erhebung in den Ritterstand eine Helmzier. Sirbt nun der Vater, so erbt der Sohn den Titel des Vaters, legt den Turnierkragen ab und erweitert das Familienwappen um sein eigenes Zier.
Feldritter
Durchläuft ein Ritter keine Knappschaft, sondern wird als Belohnung für besondere militärische Taten in den Ritterstand erhoben (meist als Dank für langen Dienst), so wird sein ansonsten wahlfreies Wappen mit einer goldenen Axt auf schwarzem Feld im linken Obereck belegt. Diese Tradition ist in ganz Markedonien zu finden.
Dieses Beizeichen wird in der Wappenrolle vermerkt und damit auch in alle Ausfertigungen wie dem Adelsbrief angegben. Es muss auf dem Schild getragen werden, andere Wappendarstellungen an der Person des Ritters können das Beizeichen enthalten, müssen es aber nicht.
Turnierkragen
Die Kinder von adeligen Eltern sind berechtig das Wappen ihrer Familien tragen, vorausgesetzt der Adelstitel ist erblich. Um zwischen Familienoberhaupt und Kindern zu unterscheiden, wird das Wappenhaupt mit einem silbernen Tunierkragen mit 5 Lätzen überlegt und, mit Ausnahme des ersten Kindes, der Reihenfolge der Geburt entsprechenden Beizeichen überlegt.
- (leer)
- Stern auf 3
- Halbmond auf 2,4
- Stern auf 2,3,4
- sitzender Rabe auf 2,4
- Stern auf 1,3,5
- Kreuz auf 2,4
- stilisiertes Kleeblat auf 3
- Stern auf 1,5, Halbmond auf 2,4, Sitzender Vogel 3
- heraldiche Lilie auf 2,4
- stilisiertes Kleeblatt auf 2,4
- heraldische Lilie auf 1,3,5
- heraldiche Lilie auf 1,5, Stern auf 2,4, Kreuz auf 3
